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08.03.13 –
Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer müssen in Sachsen-Anhalt an Regelschulen ihre speziellen, pädagogischen Kompetenzen einbringen – doch die aktuellen Abordnungen sehen das nicht vor. Gleichzeitig müssen Förderschulen Lehrkräfte einsetzen, die keine Hochschulausbildung im Bereich der Förderpädagogik haben. Dieser Widerspruch kam jetzt durch eine kleine Anfrage der bildungspolitischen Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert, ans Licht.
Die Zahl der Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer, die an Regelschulen unterrichten, ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Nach den Angaben der Landesregierung stieg die Zahl von 51 im Schuljahr 2008/2009 auf 792 im Schuljahr 2012/13. „Der Einsatz von Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer an Regelschulen stellt im Sinne der Inklusion eine positive Entwicklung dar. Bei der genauen Analyse der Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage fällt jedoch auf, dass der Abordnungsauftrag der Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer keine Gewährleistung enthält, dass sie aufgrund ihrer speziellen Fähigkeiten an den Regelschulen arbeiten. Solche Abordnungen erscheinen mir planlos“, kritisiert Dalbert. Hier müsse die Landesregierung ihre Arbeitsweise ändern.
„Erstaunt hat mich vor diesem Hintergrund, dass immer noch viele Lehrerinnen und Lehrer ohne Hochschulbildung in Sonder- oder Förderpädagogik an Förderschulen abgeordnet werden“, sagt die bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Dalbert. Im Schuljahr 2012/2013 waren das immer noch 276. Dalbert: „Auch hier muss die Landesregierung sich fragen lassen, wie sie diesen Missstand korrigieren wird.“
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