BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Prof. Dr. CLAUDIA DALBERT

Schulentwicklungsplanung

„Bildungsinvestitionen sind die besten Zukunftsinvestitionen“ Statements der bildungspolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert, zur Schulentwicklungsplanung, wie sie heute von Kultusminister Stephan Dorgerloh bei der Kabinettspressekonferenz vorgestellt wurde.

12.02.13 –

„Bildungsinvestitionen sind die besten Zukunftsinvestitionen“ Statements der bildungspolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert, zur Schulentwicklungsplanung, wie sie heute von Kultusminister Stephan Dorgerloh bei der Kabinettspressekonferenz vorgestellt wurde:

„Drei Eckpunkte entscheiden, ob wir von einer gelungenen Schulentwicklungsplanung sprechen können: Netz der Grundschulen, Einführung  für die Gemeinschaftsschulen, erfolgreiche Umsetzung der Inklusion.

Die Landesregierung plant die Schließung von Grundschulen. Was aber ist der Preis für die von Kultusminister Stephan Dorgerloh geplante Grundschulschließung? Grundschulen sind die Seele im Ort. Wer die Grundschule in einem Ort schließt, nimmt ihm so auch ein bisschen die Seele. Und deswegen ist jede Schulschließung eine ganz schwierige Frage.

Das Für und Wider muss bei jeder Schule individuell abgewogen werden.

Durch die Schließung von Grundschulen werden Grundschüler und Grundschülerinnen, also 6jährige, einen Schulweg von bis zu 45 Minuten haben, also am Tag bis zu 1,5 Stunden im Bus sitzen. Durch die Schließung der Grundschulen möchte die Landesregierung 200 der 2000 Stellen bei den Lehrern einsparen. Dieser Spareffekt steht in keinem Verhältnis zu den Auswirkungen!

Stichwort Gemeinschaftsschulen: Bei der Schulentwicklungsplanung müssen die Parameter für Gemeinschaftsschulen und herkömmliche Sekundarschulen gleich sein. Die Landesregierung will für Gemeinschaftsschulen eine Mindestschülerzahl von 240 Schülern und Schülerinnen in den Jahrgängen 5 bis 10 festlegen. In dünn besiedelten Gebieten darf diese Grenze um bis zu 60 unterschritten werden, bei Sekundarschulen soll dieser Wert 120 betragen. Es kann nicht sein, dass Ausnahmeregelungen für Standorte von Gemeinschaftsschulen in dünn besiedelten Gebieten von denen für Sekundarschulen abweichen. Das ist eine klare Benachteiligung der Gemeinschaftsschule und gibt ihr keine faire Chance bei der Einführung.

Der dritte, wesentliche Eckpunkt für die Schulentwicklungsplanung ist die Inklusion. Sie muss in den Planungshinweisen zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung beachtet werden. Für eine gelungene Inklusion brauchen die Schulen mehr Räume. Deswegen ist es dringend notwendig, dass die Landesregierung jetzt zeitnah auch an den mittelfristige Schulentwicklungsplan herangeht, der die Raumfaktoren vorschreibt. Hier darf die Landesregierung die Schulträger, die Kommunen, nicht im Regen stehen lassen.“

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Bildung | Parlament

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