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04.07.15 –
Durch die Zeugenaussage eines Polizisten in einem Verfahren am Amtsgericht Dessau wurde bekannt, dass innerhalb von Polizeibehörden des Landes Sachsen-Anhalt offenbar Dossiers existieren, in denen Informationen zu mehreren Personen gesammelt wurden. Zu ihnen gehörte der bündnisgrüne Abgeordnete Sebastian Striegel. Diese Dossiers sollen vor versammlungsrechtlichen Aktionen Beamten zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt worden sein. Hierzu erklärt die Vorsitzende der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Prof. Dr. Claudia Dalbert:
„Es gibt Grund zur Annahme, dass die sachsen-anhaltische Polizei sachsen-anhaltische Bürger und Bürgerinnen, unter anderem Sebastian Striegel, den Parlamentarischen Geschäftsführer und innenpolitischen Sprecher meiner Fraktion, in der Vergangenheit überwacht hat und dies möglicherweise bis heute tut. Das legen unter anderem Aussagen eines Polizeibeamten vor Gericht, Videoaufnahmen von Demonstrationen in Magdeburg aus dem Jahr 2013 sowie weitere Informationen nahe.
Anlasslose Überwachungen sind rechtswidrig. Ich bin über diese Praxis stark irritiert und massiv verärgert. Ich verlange von der Landesregierung unmittelbare und umfassende Aufklärung. Die juristische und politische Verantwortung für das Vorgehen von Polizeibehörden des Landes muss übernommen werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erscheinen die Maßnahmen als Versuch, einen als unbequemen Beobachter wahrgenommenen Abgeordneten einzuschüchtern. Die bislang bekannten Vorfälle fallen in eine Zeit, in der sich Striegel massiver und ungerechtfertigter Kritik durch Polizeigewerkschaften und Innenminister ausgesetzt sah, weil er im Rahmen von Versammlungen zur Beobachtung der Polizei durch Abgeordnete aufgerufen hatte. Innenminister Holger Stahlknecht hatte ihm daraufhin vorgeworfen, Polizisten „stigmatisieren“ zu wollen. Ein Polizeigewerkschafter bezeichnete Striegels Aufruf als „unverschämten Affront gegen die Einsatzkräfte“ und einen "politischen Blindflug.“
Innenminister Holger Stahlknecht wird nun unter anderem zur Frage Stellung nehmen müssen, wer die Erstellung und Verteilung des Dossiers in Auftrag gegeben hat. Ausweislich eines Beweisantrags aus Dessau sei die Anweisung dafür, von „ganz oben“ gekommen. Ich erwarte dazu unmittelbare Aufklärung!“
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