20.06.13 –
„Mindestlaufzeiten von Arbeitsverträgen in der Wissenschaft und eine Rahmenvereinbarung für Promovenden und Promovendinnen, die ihnen zusichert, dass sie unter adäquaten Bedingungen promovieren können – das soll durch eine Bundesratsinitiative aus Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-Württemberg in Hochschul- und Forschungseinrichtungen erreicht werden“, erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Claudia Dalbert. Mit einem Antrag fordert ihre Fraktion die Landesregierung bei der aktuellen Sitzung dazu auf, diesen Gesetzentwurf aus Düsseldorf im Bundesrat zu unterstützen.
Wissenschaft braucht besondere Rahmenbedingungen. Das führt zu Zeitverträgen. „Das ist per se nichts Schlechtes. Aber in Deutschland hat sich vor diesem Hintergrund eine ungesunde Personalstruktur entwickelt: Wir haben nur eine sehr kleine Zahl an Professoren und Professorinnen, die nur 15 Prozent ausmacht, der Rest, 85 Prozent, ist der Mittelbau“, berichtet Dalbert. „Und bei diesem Mittelbau gibt es zu viele befristete Verträge.“
Vor diesem Hintergrund verabschiedete der Bundestag 2007 das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Es sollte den Wildwuchs an Zeitverträgen beenden. „Eine Überprüfung ergab jedoch, dass genau das Gegenteil passiert ist: Die Befristungen haben zugenommen. 2009 waren es 83 Prozent. Und die Dauer der Befristung wird immer kürzer. 2009 hatten 53 Prozent aller befristeten Zeitverträge an den Hochschulen eine Laufzeit von unter einem Jahr. Dies ist ein richtiger Sittenverfall. Das Wissenschaftszeitgesetz, das unter Bundeskanzlerin Angela Merkel verabschiedet wurde, braucht eine Generalüberholung.“
Die Folgen sind klar:
weil sie sich permanent um ihre Zukunft Sorgen machen müssen.
Dalbert: „Wir brauchen jetzt eine rechtliche Klarstellung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Der Wildwuchs bei den Zeitverträgen muss angesichts dieser Entwicklung beendet werden.“
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