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24.11.15 –
Die finanziellen Rückstellungen der Mibrag für die Rekultivierung des Tagebaus Profen sind nicht insolvenzfest. Darüber hinaus bleibt im Dunklen, ob sie der Höhe nach ausreichen würden. Dies ist die zentrale Antwort der Landesregierung von Ministerpräsident Reiner Haseloff auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Mibrag.
„Das Land Sachsen-Anhalt sowie der Bund müssen im Insolvenzfall der Mibrag die Rekultivierung des Tagebau Profen bezahlen. Die Landesregierung räumt in ihrer Antwort erstmals indirekt ein, dass ein solches Insolvenzrisiko besteht. Angesichts der undurchsichtigen Konzernstruktur der Mibrag-Muttergesellschaft ist dies auch nicht verwunderlich. Es ist mehr als bedenklich, dass die Landesregierung bisher keine Sicherheitsleistungen, im Sinne des Bundesberggesetzes, im Hinblick auf das ,Risiko Mibrag‘ festgelegt hat. Obwohl das Landesamt für Geologie und Bergwesen seit über zwei Jahren die Möglichkeit dazu hat, ist es über das ,Prüfen‘ bisher nicht hinausgekommen. Offensichtlich fehlt wohl die Erfahrung damit“, sagt Dalbert. Dies verwundert die bündnisgrüne Politikerin auch nicht, denn die Landesregierung beschäftige sich mit Sicherheitsleistungen im Bergbau – nach eigener Auskunft – erst seit den Müllskandalen in Vehlitz und Möckern. Dalbert: „Vorher hatte man dieses Thema offensichtlich gar nicht auf dem Schirm. Angesichts des finanziellen Ausmaßes der Rekultivierung ist diese Unfähigkeit und dieses Desinteresse ein Skandal“, sagt die Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Prof. Dr. Claudia Dalbert.
„Ob die Rückstellungen ihrer Höhe nach ausreichen, lässt die Landesregierung allerdings im Dunkeln. Auch wenn solche Rückstellungen in gewissem Umfang der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit unterliegen, muss die Landesregierung sie natürlich einer Prüfung unterziehen, um festzustellen, ob sie ihrer Höhe nach überhaupt ausreichen. Hier kneift die Landesregierung komplett“, so Dalbert.
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