BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Prof. Dr. CLAUDIA DALBERT

Agrarministerkonferenz

26.04.18 –

Münster/Magdeburg. Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Münster wurden mehrere wichtige Beschlüsse gefasst, die auch Sachsen-Anhalt betreffen. Unter anderem ging es um die Bedingungen in der Tierhaltung, um eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung und die Stabilisierung des Milchmarktes.

Tierwohl in der Sauenhaltung
Beim Thema Sauenhaltung blieb der gefundene Kompromiss zwischen den Ländern hinter den Erwartungen von Sachsen-Anhalt zurück. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erläutert ihre Position: „Wir wollen, dass es unseren Nutztieren gut geht und das Tierwohl ausreichend Berücksichtigung findet. Die auftretenden Zielkonflikte wollen wir im Sinne des Tierschutzes lösen. In Sachsen-Anhalt wird das sogenannte Magdeburger Urteil zu den Kastenständen konsequent umgesetzt: Kastenstände müssen mindestens so breit sein, wie die Sau hoch ist. Deshalb habe ich erneut die Auffassung der Landesregierung Sachsen-Anhalts bekräftigt, dass eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht zu einem Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage führen darf.“

Noch viel besser für das Tierwohl sei es, wenn die Sauen in Gruppen gehalten werden und nur für sehr wenige Tage in die Kastenstände müssen. „In Sachsen-Anhalt fördern wir die notwendigen Investitionen in die Ställe. Doch unsere Tierhalterinnen und Tierhalter brauchen Investitionssicherheit, deshalb haben die Agrarministerinnen und -minister in Münster die Bundesregierung erneut aufgefordert, endlich zu handeln und die Tierschutznutztierhaltungsverordnung im Bereich der Haltung von Sauen im Deckzentrum und im Abferkelbereich zu ändern“, ergänzte die Ministerin.

Stabilisierung des Milchmarkts
Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin setzt sich außerdem für ein Eingreifen in den Milchmarkt ein, sollte dieser wieder in eine Krise stürzen. Auf der AMK wiederholte sie ihre Forderungen: „Um im Krisenfall Verwerfungen auf dem Milchmarkt zukünftig besser begegnen zu können, ist es unerlässlich, das derzeitige Sicherheitsnetz in der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) um schnell wirkende Notfallmaßnahmen zu ergänzen. Deshalb halte ich die Aufnahme eines dauerhaften Instruments, mit dem im Krisenfall die Milchmenge EU-weit reduziert wird, für dringend erforderlich. Sollten Milcherzeuger und Molkereien die Chance zur Modernisierung der Lieferbeziehungen weiterhin ungenutzt lassen, sollte der Bund von der Möglichkeit des Artikels 148 Absatz 1 und 4 der GMO Gebrauch machen, um konkrete Angaben zu Preis, Mengen und Laufzeiten in den Vertragsbeziehungen zu etablieren.“ Doch der AMK-Beschluss bleibt hinter diesen Forderungen zurück: „Leider konnte sich die AMK heute nicht dazu entschließen, unseren Milchbäuerinnen und -bauern mit diesen Mitteln wirksam zur Seite zu stehen“, bedauert die Ministerin.

Neonikotinoide
Zu den Neonikotinoiden hat die Agrarministerkonferenz keinen Beschluss gefasst, da die EU-Kommission heute das Verbot dieser Insektizide im Freiland verkündet hat. „Ich begrüße die Entscheidung der EU-Kommission, die bienenschädlichen Insektengifte auf den Äckern zu verbieten. Das ist ein guter Tag für unsere Bienen und anderen Insekten, für unsere Imkerinnen und Imker und auch für unsere Vögel. Es ist ein wichtiger Schritt, um das dramatische Insektensterben zu stoppen. Gleichzeitig müssen die europäischen Forschungsanstrengungen zu ökologisch verträglichen Pflanzenschutzmitteln verstärkt werden. Hierzu hätte ich mir ein Signal von der AMK gewünscht“, erklärt Ministerin Dalbert.

Tierhaltungskennzeichnung
Weiterhin hat die AMK einen Beschluss zur verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung bei Fleisch gefasst, den Ministerin Dalbert ausdrücklich begrüßt: „Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, in einem ersten Schritt eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung auf nationaler Ebene einzuführen. Im europäischen Binnenmarkt reicht das aber lange nicht aus: Deshalb muss die Bundesregierung auch den zweiten Schritt gehen und sich für eine europaweit verpflichtende Haltungskennzeichnung auf Fleisch und verarbeitetes Fleisch einsetzen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen erkennen können, wie die Tiere gehalten wurden, die auf ihren Tellern landen.“

Kategorie

Landesregierung | Landwirtschaft

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