Denkmalrat des Landes Sachsen-Anhalt

Kleine Anfrage (KA 6/8986) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4647) vom 10.12.2015.

10.12.15 –

Kleine Anfrage (KA 6/8986) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4647) vom 10.12.2015.

Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich frage die Landesregierung:

  1. Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Denkmalrat des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 6 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom21. Oktober 1991? Bitte die Mitglieder mit ihrer Funktion und ihrer Herkunftsinstitution/-organisation benennen.

  2. Welche Funktion und Aufgaben hat der Landesdenkmalrat in Sachsen-Anhalt? Bitte die Verordnung, welche diese Tätigkeit definiert, beifügen.

  3. Bei welchen Entscheidungen zum Denkmalschutz in Sachsen-Anhalt wurde in den letzten fünf Jahren die Expertise des Landesdenkmalrats herangezogen? Bei wie vielen dieser Entscheidungen wurde die Empfehlung/das Gutachten des Landesdenkmalrats berücksichtigt? Bitte Einzelfälle mit dem Ergebnis der Entscheidung durch die Denkmalschutzbehörden auflisten.

  4. Wo und von wem können die Tagesordnungen sowie die Protokolle der Sitzungen und sonstige Schriftsätze des Denkmalrats eingesehen oder angefordert werden?

Kategorie

Kultur | Parlament

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