29.09.15 –
Kleine Anfrage (KA 6/8913) mit Antwort der Landesregierung (Drs. 6/4419) vom 29.09.2015.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gemäß ***-Vermerk zu Titel 685 78 in Kapitel 07 76 im Haushaltsplan 2014 und Haushaltsplan 2015/2016 ist bei der Überführung der Beschäftigten in die neuzugründende Servicegesellschaft für die Stiftungen sicherzustellen, dass die Tarifbindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gewährleistet bleibt. Bei neu eingestellten Beschäftigten muss eine tarifgerechte Bezahlung sichergestellt werden.
Ich frage die Landesregierung:
Kategorie
Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, der Kühlschrank leer ist, die Kinder zur Schule müssen und die Eltern von heute auf morgen gepflegt werden [...]
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]
Seit Jahrzehnten fließt zu wenig Geld in den Schienenverkehr. Erst mit der letzten Bundesregierung sind die Mittel für die [...]