26.03.14 –
Mündliche Kleine Anfrage (Drs. 6/2943) vom 24.03.2014 im Rahmen der Fragestunde zur 32. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt mit Antwort des Staatsministers Herrn Robra (Plenarprotokoll 6/63, siehe S. 5319f) vom 26.03.2014.
Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat bei ihrer Konferenz am 13. März 2014 in Berlin empfohlen, den Zeitrahmen bzw. Korridor für die Sommerferien in den Bundesländern auf 90 Tage auszudehnen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) wird aufgefordert, für die Sommerferien einen Zeitraum von 90 Tagen so weit wie möglich auszuschöpfen. Die Neuregelung soll von 2018 bis 2024 gelten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat die Landesregierung bzw. der Ministerpräsident bei der Abstimmung in der Ministerpräsidentenkonferenz votiert?
2. Nach welchen Gesichtspunkten hat die Landesregierung ihre Entscheidung für die Verlängerung
des Ferienkorridors getroffen?
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