19.03.21 –
„Biber gehören nach wie vor laut Europäischer Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten.“ Mit diesen Worten nehme Antje Weber, Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Biberschutz im NABU Sachsen-Anhalt, Stellung zum Bericht über die Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes „Obere Ohre“. Es sei schlimm, "dass der Entwässerungsverband es offenbar noch immer nicht verstanden hat, zusammen mit dem Biber zu arbeiten, statt ständig gegen ihn.“ Ein angepasstes Wassermanagement mit dem Biber sei zwingend erforderlich, mahnt Weber. Der Bericht der AZ-Online (19.03.2021).
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