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20.08.21 –
Magdeburg. Durch das Inkrafttreten der EU-Übergangsverordnung zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) verlängert sich die Laufzeit des Förderprogrammes „Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000“ bis 2025 unter Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel.
Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „Ich rufe daher unsere bisherigen Projektträger zur erneuten Antragstellung auf und möchte ausdrücklich auch neue Interessierte zu Projektanträgen ermuntern.“ Dalbert dankt allen Beteiligten: „Eine Erstattung der Projektausgaben bis zu 100 Prozent sowie die Möglichkeit von bis zu dreijährigen Projekten machen dieses Förderprogramm besonders attraktiv.“ So konnten bisher zahlreiche Offenlandlebensräume im Süden Sachsen-Anhalts entwickelt, besondere Arten wie Rotmilan, Rotbauchunke oder Wiesenorchideen geschützt sowie Feuchtlebensräume ökologisch revitalisiert werden.
Zum Beispiel für den Bereich der Oranienbaumer Heide gab es bereits ELER-Projekte: für den Erhalt und die Wiederherstellung großflächiger FFH-Offenlandlebensräume in der Oranienbaumer Heide durch extensive Ganzjahresbeweidung sowie ergänzende Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Heidelebensräume. Das Projekt der Hochschule Anhalt wurde mit ca. 700.000 Euro gefördert und endet am 30. September 2021.
Neben zusätzlichen Geldern aus der Übergangsverordnung erfährt das Programmvolumen eine weitere finanzielle Aufstockung aus dem europäischen Wiederaufbaufonds. Die Gelder sind jedoch Projekten vorbehalten, die einen Bezug zur Erholung von den Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums herstellen. „Ich stelle mir hier beispielsweise Lenkungsmaßnahmen zum Naturerleben vor, um Beeinträchtigungen sensibler Lebensräume und Arten zu vermeiden. Denkbar wären zudem Maßnahmen zur Umweltbildung sowie Öffentlichkeitsarbeit im Kontext Biodiversität und Natura 2000“, so Ministerin Dalbert.
Um die Mittel für Antragstellende zugänglich zu machen, wird es am 30. September 2021 gleich zwei Stichtage geben:
Anträge können ab sofort beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden und müssen bis zum Stichtag am 30.09.2021 vollständig und abschließend auf Förderfähigkeit geprüft sein. Anträge, die bis zum Stichtag nicht abschließend geprüft vorliegen, können erst im Zuge nachfolgender Auswahlstichtage im Jahr 2022 beschieden werden. Die Antragsunterlagen sind auf dem ELAISA-Portal unter Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP 6301 abrufbar.
Hintergrund:
Rechtsgrundlage für die Projektförderung sind die „Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Naturschutz-Richtlinien)“. Antragsberechtigt sind u. a. Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt, Referat 407 / Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung (Ansprechpartnerin: Frau Claudia Weber, Tel.: 0345 514 2603). Der Fördersatz setzt sich zu 75 Prozent aus ELER-Mitteln sowie 25 Prozent Landes-Mitteln zusammen.
Informationen zum Förderprogramm sowie weiteren Fördermöglichkeiten im Naturschutz finden Sie unter Naturschutzförderung.
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Quelle:
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-1950
Fax: (0391) 567-1964
Mail: pr(at)mule.sachsen-anhalt.de
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