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27.09.17 –
In der heutigen Debatte im Landtag zur Deponie der Deponieklasse II in Roitzsch im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sagte Umweltministerin Dalbert unter anderem: „Ich bin überzeugt, dass Transparenz - selbstverständlich unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen - der beste Weg zum Verständnis sowie zur Lösung und Versachlichung von Konfliktsituationen ist.
Durch die Beantwortung insbesondere der Großen Anfrage ist deutlich geworden, dass es sich bei dem Planfeststellungsverfahren zur Genehmigung der Deponie um ein anspruchsvolles und stark durchreglementiertes Verfahren sowohl in fachtechnischer als auch verfahrensrechtlicher Hinsicht handelt.
So sind insbesondere die fachtechnischen Anforderungen wie beispielsweise Standorteignung, Untergrund, geologische Barriere, Abdichtungssysteme durch die hierfür geltenden bundesrechtlichen Regelungen, hier insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Deponieverordnung, umfassend geprüft worden.
Die jeweiligen am Standort vorhandenen Vorbelastungen und bestehende Randbedingungen flossen selbstverständlich in das Genehmigungsverfahren, etwa im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung oder in der historischen Recherche zur Vornutzung des Standortes und des Umfeldes sowie zur Beschreibung der Untergrundverhältnisse, ein. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde der Planfeststellungsbeschluss erteilt.
Der bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss räumt dem Deponiebetreiber das Recht ein, die Deponie in der genehmigten Art und Weise zu errichten und zu betreiben. Die Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen und der im Planfeststellungsbeschluss fixierten Bedingungen wird durch die zuständige Überwachungsbehörde regelmäßig und auch anlassbezogen überwacht.
Mir ist bewusst, dass die Vorortsituation im Umfeld von Roitzsch mit den vorhandenen rechtlichen und tatsächlichen Randbedingungen sehr komplex und teilweise schwer zu durchschauen ist. Deswegen begrüße ich ausdrücklich den Beschluss des Landtages sich im Umweltausschuss mit dem Thema zu befassen. Ich werde die Abgeordneten im Ausschuss ausführlich informieren."
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